Was ist der Rentenbescheid?
Wenn Sie einen Antrag auf Altersrente gestellt haben, bekommen Sie ihn: den Rentenbescheid!
Den Rentenbescheid erhalten Sie nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung am Ende Ihrer beruflichen Laufbahn. Er wird nicht automatisch zugestellt. Der Rentenbescheid enthält Informationen zu Rentenhöhe,
Beginn der Rentenauszahlung, der Rentenart (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) und einigen weiteren Punkten. Der Antrag wird von der Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten bearbeitet.
Prüfen sie den Rentenbescheid genaustens
Aber der Rentenbescheid informiert nicht nur über die Rentenhöhe, sondern auch darüber, wie sich die Rente errechnet. Überprüfen Sie daher den gesamten Bescheid. So stellen Sie sicher, dass keine Berechnungsfehler vorliegen und relevante Leistungen nicht vergessen wurden.
Gehen Sie daher sorgsam folgende Punkte durch und prüfen diese auf Korrektheit:
Beitrags- und Ausbildungszeiten
Zeiträume wie Kindererziehung, Pflege oder der Erhalt von ALG I
Anrechnungszeiten wie Arbeitsunfähigkeit Krankheit, Reha und Schwangerschaft
Umrechnungsfaktor bei ehemaligen Arbeitsstellen in den neuen Bundesländern
Angaben zu Scheidungen, Sonderzahlungen oder anderen Rentenformen
Juristisch gesehen, handelt es sich beim Rentenbescheid um einen Verwaltungsakt und nicht um eine Mitteilung. Die Rentenversicherung gibt dem Antragsteller über die Bewilligung der Rente Bescheid. Damit eröffnet sich für diesen grundsätzlich der Rechtsweg, sodass sich der Antragsteller im Falle einer nachteiligen Entscheidung der deutschen Rentenversicherung wehren kann. Der Rentenbescheid ist an bestimmte Formen gebunden und ist ferner auch erst nach Zugang wirksam.
Anders sieht es bei der Renteninformation oder der Rentenauskunft aus. Diese stellen keine Verwaltungsakte dar, sondern besitzen bloßen Informationscharakter.
Haben Sie Fehler in Ihrem Rentenbescheid entdeckt, so können Sie einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Sie haben dafür 4 Wochen Zeit und die Beweislast liegt bei Ihnen.
Abgrenzung Rentenbescheid zu Renteninformation und Rentenauskunft
Renteninformation
Als Versicherter der Deutschen Rentenversicherung bekommt jeder Bürger ab einem Alter von 27 bzw. nach mindestens fünf Jahren Beitragszeiten auf dem eigenen Rentenkonto eine Renteninformation zugeschickt. Dies passiert ganz automatisch ohne Ihr Zutun. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihnen die Information jedes Jahr zugeschickt. Die Renteninformation ist eine Zwischenmeldung und gibt Auskunft über erworbene Anwartschaften, die Höhe der zu erwartenden Rente, das Datum des Beginns der Regelaltersrente, und diverse Hinweise. Worüber die Renteninformation allerdings keine Auskunft gibt, ist die Höhe der Steuern und Abgaben, die in der Zukunft anstehen. Außerdem wird die Inflation nicht berücksichtigt.
Die in der Renteninformation aufgeführten Informationen über Ihre Rentenansprüche sollten Ihnen darüber hinaus auch als wertvoller Indikator dafür dienen, ob und welche zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge sie benötigen, um Ihren Lebensstandard im Alter so gut wie möglich aufrechterhalten zu können und die dadurch ermittelte Rentenlücke bestmöglich zu schließen.
Rentenauskunft
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie automatisch alle drei Jahre die Rentenauskunft. Sie enthält im Wesentlichen alle Punkte der Renteninformation, jedoch erheblich ausführlicher. Sie enthält den sogenannten Versicherungsverlauf, der wie ein Kontoauszug alle Zeiten und Verdienste ihres Rentenkontos aufführt. Es ist wichtig, die dort aufgeführten Daten auf Vollständigkeit und Genauigkeit zu prüfen. Sonst kann es schnell passieren, dass aufgrund unvollständiger Angaben ein ordentlicher Betrag verloren gehen kann.
Was ist die Rentenlücke ?
Die jährliche Renteninformation hilft Ihnen auch dabei ihre Rentenlücke realistisch einzuschätzen. Die Rentenlücke, auch Versorgungslücke genannt, gibt Auskunft über die Abweichung zwischen dem letzten Gehalt als Berufstätigem und dem Geldbetrag, den man als gesetzliche Rente bezieht. Will man im Alter einen gewissen Lebensstandard aufrechterhalten, oder schlichtweg nicht der Altersarmut ausgesetzt sein, ist es ratsam die eigene Versorgungslücke bereits vor Eintritt ins Rentenalter zu ermitteln, damit ausreichend Zeit vorhanden ist, um diese Lücke zu schließen.
Fazit
Die gesetzliche Rente bietet, wenn überhaupt nur eine Grundversorgung im Alter. Es ist daher unerlässlich – insbesondere für die jüngeren Generationen – weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Altersvorsorge zu ergreifen.