Europäische Zentralbank (EZB)

Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 1. Juni 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie stellt die Zentralbank für die 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar, welche den Euro als Währung eingeführt haben. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten bildet die Europäische Zentralbank zudem das Europäische System der Zentralbanken. Das vorrangige Ziel der EZB ist es, im Euro-Raum für Preisstabilität zu sorgen und so die Kaufkraft des Euros zu erhalten. Erfahren Sie hier, wie es zur Gründung der EZB kam und welche Aufgaben ihr unterliegen.

Hintergründe der EZB


Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Zentralbank um eine Institution, die für Regulierung der Geldmenge sowie für die Überwachung des Bankensystems einer Volkswirtschaft zuständig ist.


Es handelt sich bei einer Zentralbank also nicht um eine gewöhnliche Bank, sondern um ein Organ, welches die Geldpolitik eines Landes führen soll. Genau diese Aufgabe übernimmt die Europäische Zentralbank im Euro-Raum.


Die europäische Einigung hatte zur Folge, dass einige Staaten sich für die Einführung einer gemeinsamen Währung – genau gesagt des Euros – entschieden. Durch die Schaffung dieser gemeinsamen Währung mussten natürlich auch gewisse Voraussetzungen für eine einheitliche Währungspolitik geschaffen werden.


Deshalb wurde das Europäische System der Zentralbanken gegründet. Den Großteil der Aufgaben übernimmt hier die EZB.


Aufgaben der EZB


Wie bereits erwähnt, stellt die Erhaltung der Preisniveaustabilität eines der Hauptziele der EZB dar. Große Schwankungen des Geldwertes sollten also verhindert werden – messen kann man dies an der sogenannten Inflationsrate.


Zudem soll die EZB dafür sorgen, dass die konjunturelle Entwicklung der zugehörigen Länder ausgeglichen ist, um so eine Rezession zu vermeiden.


Um diese Ziele zu erreichen, verändert die EZB die Preise für verliehenes Geld (Leitzins erhöhen oder senken).


Alle Hauptaufgaben der finden sich in Art. 127 Abs. 2 des AEU-Vertrag:


  • Überwachung und Durchführung der Geldpolitik

  • Devisengeschäfte

  • Verwaltung der Währungsreserven jedes Mitgliedstaates

  • Die Volkswirtschaft mit Geld versorgen, vor allem zur Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehres


Diese Aufgaben werden von den verschiedenen Gremien der EZB übernommen.Darüber hinaus hat die EZB weitere Aufgaben, wie die Aufsicht über Kreditinstitute sowie die Beratung nationaler Behörden.


Zusammensetzung der EZB


Die Präsidentin der EZB Christine Lagarde hat die Aufgabe, die Bank bei Tagungen der EU oder auf internationaler Ebene zu repräsentieren.


Darüber hinaus gibt es in der EZB drei Entscheidungsgremien:


  • Der EZB-Rat besteht aus den jeweiligen Präsidenten der nationalen Zentralbanken sowie den Mitgliedern des Direktoriums. Der EZB-Rat legt unter anderem die Geldpolitik des Euroraums fest und ist zudem für die Bankenaufsicht zuständig. Diese und weitere wichtige Aufgaben machen den EZB-Rat zum wichtigsten Entscheidungsgremium.

  • Das Direktorium ist für die Überwachung der Tagesgeschäfte der EZB verantwortlich. Hierzu zählt unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates sowie die Durchführung der Geldpolitik. Zu diesem Gremium gehören der/die aktuelle Präsident/in, der/die Vizepräsident/in sowie vier weitere Mitglieder. Diese werden von den Staats- und Regierungschefs des jeweiligen Landes ernannt – für eine Amtszeit von acht Jahren.

  • Die Aufgaben des erweiterten Rates sind hingegen eher beratend und koordinierend. Hierzu zählen unter anderem das Erheben von statistischen Daten sowie die Jahresberichterstellung. Der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in sowie die jeweiligen Präsidenten der nationalen Zentralbanken von allen EU-Mitgliedsländern gehören dem erweiterten Rat an.

  • Neben den Entscheidungsgremien gibt es außerdem ein Aufsichtsgremium, dass intern wirkt. Es befasst sich mit der Planung und der Ausführung der Aufsichtsaufgaben, die der EZB übertragenen wurden, wie beispielsweise die Zulassung von Kreditinstituten oder das Entziehen von Zulassungen.