Worum geht’s?
- Ginmon nimmt automatische Depotüberträge ins Angebotsspektrum auf
- Übertragen Sie mit wenigen Klicks Ihr gesamtes Portfolio von einem externen Anbieter zu Ginmon
- Auch eventuell aufgelaufene Verlustverrechnungstöpfe können ganz automatisch übertragen werden
Sie möchten Ihren Anlagebetrag bei Ginmon aufstocken, indem Sie Bestände aus anderen, extern verwalteten Depots abbauen? Dann ist unser automatischer Depotübertrag genau das Richtige für Sie. Durch diese neue Funktion können Sie ganz einfach entweder ausgewählte Wertpapiere oder gleich das gesamte Depot zu uns übertragen.
Somit müssen Sie sich nicht die Mühe machen, jedes Wertpapier einzeln zu verkaufen und anschließend Überweisungen zu tätigen.
Mit dem automatischen Depotübertrag Handelsgebühren einsparen
Der Handel mit Wertpapieren kann, je nach Bank und Handelsplatz, mit teils enormen Kosten verbunden sein. Sollten Sie Ihr Depot bei einem Anbieter komplett schließen wollen, können durch die anfallenden Verkäufe enorme Handelsgebühren auf Sie zukommen.
Ist es Ihr Ziel, das freigewordene Kapital weiter am Kapitalmarkt anzulegen, dann kann sich ein automatischer Depotübertrag zu Ginmon gleich vielfach lohnen:
Wenn Sie die zu verkaufenden Wertpapiere zu Ginmon übertragen, dann können wir sämtliche Verkäufe für Sie übernehmen – ohne extra Gebühren. Die Handelskosten entfallen für Sie komplett. Sie sparen also nicht nur Zeit, sondern eben auch wertvolles Kapital, welches weiter für Sie und Ihre Altersvorsorge arbeiten kann.
Zusätzlich als kleiner Bonus: mit nur einem Klick können Sie direkt veranlassen, dass Ihr externes Depot geschlossen wird.
Verlustverrechnungstöpfe ganz bequem mitnehmen
Durch einen automatischen Depotübertrag mit Ginmon können eventuell aufgelaufene Verlustverrechnungstöpfe aus vergangenen Wertpapiertransaktionen ganz einfach mit in Ihr persönliches Ginmon-Depot übertragen werden.
So können Sie auch weiterhin die Steuervergünstigungen genießen, welche Sie ansonsten bei einer Schließung Ihres externen Depots verlieren würden.
Für die Verrechnung von Verlusten gilt es folgende Regeln zu beachten: Aktiengewinne können sowohl mit Verlusten aus Aktiengeschäften, als auch mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.
Verluste aus Aktiengeschäften können hingegen nur mit realisierten Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden.