Produktbezeichnung |
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Produktart |
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Zinsen |
- Ginmon TopZins bietet derzeit eine variable Verzinsung von 3,58 % p.a..
- Bei Eröffnung eines Ginmon TopZins zwischen dem 28.03.2024 und 15.04.2024 gewährt Ginmon für alle neuen Gelder bis zum 30.06.2024 einen Bonus von 0,3 % p.a., sodass sich die Verzinsung aktuell auf 3,88 % p.a. erhöht.
- Nach dem 30.06.2024 reduziert sich der Zinssatz auf den dann aktuellen Zins von Ginmon TopZins.
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Anbieter/Emittent |
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Produktbeschreibung |
- Ginmon TopZins ist eine Geldanlage mit einer variablen Verzinsung, bei der Ginmon den Zinssatz jederzeit erhöhen oder senken kann. Einzahlungen und Auszahlungen auf ein angegebenes Referenzkonto (Girokonto) sind jederzeit möglich. Der Zinssatz ist gekoppelt an die aktuelle Euro Short-Term Rate (€STR). Der Zins wird bis zum Zeitpunkt einer Auszahlung oder, falls dies früher erfolgen sollte, bis zum Zeitpunkt einer Reduzierung der Euro Short-term Rate (€STR) durch die Europäische Zentralbank gewährt.
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Risiken |
- Kursrisiko/Geschäftsrisiko
Die historische Schwankung um die laufende Wertentwicklung dieser Anlage beträgt durchschnittlich 0,1 % p.a. - Emittentenrisiko/Kreditrisiko
Der Anlagebetrag wird als Sondervermögen behandelt und ist damit selbst im Insovenzfall geschützt. - Fremdwährungsrisiko
Kein Risiko
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Rendite |
- Laufende Erträge
Ginmon TopZins bietet ohne den Bonus eine variable Verzinsung von derzeit 3,58 % p.a.. - Die Zinsrendite wird in der Wertentwicklung des ETF abgebildet. Sie wird taggenau berechnet und täglich innerhalb des Geldmarktfonds reinvestiert.
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Kosten |
- Servicegebühr und ETF-Kosten sind bereits beim Zinssatz berücksichtigt. Es fallen keine weiteren Gebühren für Sie an.
- Die Servicegebühr (0,3 % p.a.) wird im Zeitraum bis zum 30.06.2024 nicht berechnet.
- ETF-Kosten betragen 0,1 p.a. %.
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Verfügbarkeit |
- Eine Auszahlung kann täglich, ohne Kündigungsfrist, beauftragt werden.
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Besteuerung |
- Die Zinserträge unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Hinweis: Um steuerliche Fragestellungen zu klären, empfehlen wir die Inanspruchnahme eines Steuerberaters.
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Sonstiges |
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